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Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen
bei dem Saarländischen Oberlandesgericht
Stand: 1. Januar 2008
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht
werden die ab 1. Januar 2008 geltende Düsseldorfer Tabelle in der
bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt - wie zuletzt für die Zeit ab Juli 2007
1) gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen
unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im
Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der
allgemeinen Schulausbildung befinden,
a) für Berufstätige 900 EUR
b) für Nichtberufstätige 770 EUR
2) gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.100 EUR
3) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR
4) gegenüber Eltern mindestens 1.400 EUR
5) gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR.
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