Wesentliche Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“
zum 01.01.2011
Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 01.01.2011 geändert werden. Die
wesentlichen Änderungen sind:
· Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für
Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht
erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen
Betrag von 770 €.
Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber
Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen
Kinder oder Eltern werden angehoben:
Unterhaltspflicht
gegenüber
Selbstbehalt
bisher
Selbstbehalt
ab 2011
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines
Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 900 € 950 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines
Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 770 € 770 €
anderen volljährigen Kinder: 1.100 € 1.150 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines
nichtehelichen Kindes: 1.000 € 1.050 €
Eltern: 1.400 € 1.500 €
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent