UnterhaltsRechner

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Wesentliche Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“

zum 01.01.2011

Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 01.01.2011 geändert werden. Die

wesentlichen Änderungen sind:

· Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für

Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr

unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht

erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen

Betrag von 770 €.

Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber

Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen

Kinder oder Eltern werden angehoben:

Unterhaltspflicht

gegenüber

Selbstbehalt

bisher

Selbstbehalt

ab 2011

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines

Elternteils und allgemeine Schulausbildung),

Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 900 € 950 €

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines

Elternteils und allgemeine Schulausbildung),

Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 770 € 770 €

anderen volljährigen Kinder: 1.100 € 1.150 €

Ehegatte oder Mutter/Vater eines

nichtehelichen Kindes: 1.000 € 1.050 €

Eltern: 1.400 € 1.500 €

Dr. Ulrich Egger

Pressedezernent