Gliederung
Wie bestimmt sich die Unterhaltshöhe und der Lebensbedarf des Kindes
Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Kindes gemäß § 1610 I BGB.
Nach § 1610 BGB umfasst der Unterhaltsanspruch des Kindes den gesamten Lebensbedarf. Hierunter fallen neben der Erziehung und einer angemessenen Berufsausbildung, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Ferien, Krankenfürsorge sowie alle außerschulischen Interessen.
Ein Betreuungsbedarf in Form des Betreuungsunterhaltes kommt dabei nur in Ausnahmefällen in Betracht.
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