Gliederung
Sind alle Berufswünsche zu berücksichtigen ?
Ein erst mit 29 Jahren nachgeholtes Abitur berechtigt nicht generell zum Studium. Abwegige Berufswünsche, die mit den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes nicht vereinbar sind und voraussehbar zu keinem Abschluss kommen, müssen nicht finanziert werden. Bei Verlust der Studienberechtigung an einer Universität wegen zweimaligen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung oder andere Mängel entfällt ein weiterer Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.
Kritisch und im Einzelfall immer betrachtenswert sind die Findungs- und Entscheidungszeiten bei Jugendlichen. Grundsätzlich sind sie über einen kürzeren Zeitraum zu zustehen, aber längere Unterbrechungszeiten sollten zum Verlust des Unterhaltsanspruches führen.
Achtung
Im Anschluss an das Studium ist noch eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten zu zubilligen.
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