UnterhaltsRechner

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Gliederung
Wie lange darf die Ausbildung dauern ?

Die Ausbildung muss zielstrebig begonnen und durchgeführt werden.

Bei erheblicher Überschreitung der Regelstudienzeit (Bummelstudium) entfällt der Unterhaltsanspruch.

Zugebilligt werden über die Regelstudienzeit, und falls sie länger ist, über die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG hinaus nur noch ein bis zwei Examenssemester. Eine längere Dauer verletzt die Obliegenheit des Studenten die kostspielige Ausbildung in kürzester Frist zu beenden und lässt den Unterhaltsanspruch entfallen, außer es liegen besondere Gründe wie Krankheit vor oder die Verzögerung beruht nur auf einem leichten vorübergehenden Versagen bei einer Prüfung. Soweit ein Auslandssemester für die Berufsausbildung sinnvoll ist, z.B. Jura mit Fremdsprachen, ist dieses bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern auch bei Verlängerung der Studienzeit zu finanzieren.

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