UnterhaltsRechner

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Name des Unterhaltspflichigen :


Das für die Berechnung des Unterhalts notwendige
bereinigte Nettoeinkomen errechnet sich wie folgend :


Jahreseinkommen des Unterhaltspflichtigen
0 Euro
Monatseinkommen des Unterhaltspflichtigen
0 Euro
abzüglich der berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von
Euro
ergibt ein bereiniges Nettoeinkommen von
0 Euro




Für das / die Kind/er wird der Unterhalt wie folgend berechnet :

Names des Kindes :
Alter des Kindes :

Kindesunterhalt  aus Düsseldorfer Tabelle
( Einkommensstufe der Düsseldorfertabelle )
 Euro
Kindesunterhalt  abzüglich Kindergeld (Zahlbetrag)   Euro









 1. Kind :   Keine Unterhaltszahlung
 2.Kind :   Keine Unterhaltszahlung
 3.Kind :   Keine Unterhaltszahlung
Anmerkung: Nach der oben durchgeführten Berechnung ist eine Unterhaltszahlung nicht möglich, da das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Um entsprechend für die Kinder nur anteilig oder gar nicht zahlen zu müssen, muss der Unterhaltsverpflichtete nachweisen, dass er alles erdenkliche unternimmt um den Mindestbetrag leisten zu können. ( Mehrarbeit, Überstunde, Bewerbungen usw.). Sollten ihnen einer Arbeitsaufnahme nicht zuzumuten sein, ist dies ebenfalls nachweispflichtig. Andernfalls ist der Regelunterhalt siehe oben abzüglich des Kindergeldes zu zahlen.



* Rechtlicher Hinweis
* Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Gewähr übernommen.
* Durch das Angebot findet keine rechliche Beratung statt, sollten Sie Fragen und Zweifel haben - kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.


weitere Anmerkungen :
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.





(* siehe Anmerkung 1. aus Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2008) )