| Name des Unterhaltspflichigen : | |||||||||
| Das für die Berechnung des Unterhalts notwendige bereinigte Nettoeinkomen errechnet sich wie folgend : |
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| Für das / die Kind/er wird der Unterhalt wie folgend berechnet : |
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* Rechtlicher Hinweis * Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Gewähr übernommen. * Durch das Angebot findet keine rechliche Beratung statt, sollten Sie Fragen und Zweifel haben - kontaktieren Sie bitte einen Anwalt. weitere Anmerkungen : Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
(* siehe Anmerkung 1. aus Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2008) ) |
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