Erklärung :
Für die Unterhaltsberechnung wird das so genannte "bereinigte Nettoeinkommen"
benötigt. Dies wird vom Rechner erstellt.
Daher geben Sie das um alle unterhaltsrechtlich zulässigen Abzüge gekürzte Bruttoeinkommen ein.
Sollten Sie Ihr Nettoeinkommen schon ausgerechnet haben, können Sie es gleich auch für das Einkommen des Kindes
eintragen.
Sollte das Einkommen nicht vorliegen, berechnen Sie es unter
Verwendung der aufgeführten Möglichkeiten.
|