UnterhaltsRechner

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Gliederung
Parkstudium

Die Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein fachfremdes Parkstudium zu finanzieren. Wird es nur im Hinblick auf den Numerus clausus betrieben und dient es der Vorbildung für den Beruf, muss sich der Student bereits mit den geplanten Fächern und den dazugehörigen Nebengebieten des Hauptstudiums befassen, um das endgültige Fach intensiv und zügig durchzuführen und alsbald zu beenden.

Der Ausbildungsanspruch bleibt dann erhalten, ebenso, wenn die Eltern mit dem Parkstudium einverstanden waren. Die Wartezeiten für einen gewünschten Studienplatz sind ansonsten mit einer auf Gelderwerb gerichteten, bedarfsminimierten Tätigkeit zu überbrücken.

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