UnterhaltsRechner

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Wie berechnet sich der Unterhalt im Mangelfall:

Im Mangelfall ist zunächst zu prüfen, ob ein Unterhaltsberechtigter einem anderen Unterhaltsberechtigten im Rang vorgeht.

Ist das der Fall, so ist dessen Unterhaltsanspruch vorrangig zu befriedigen.

Im Übrigen wird beim Mangelfall wie folgt gerechnet: Zunächst bildet man eine Quote aus dem zur Verfügung stehenden Geld und den zusammengerechneten Unterhaltsansprüchen.





In einem Beispielsfall würde man also rechnen:

verbleibendes Einkommen/Unterhaltsschuld = 500/ 966. Nun multipliziert man die  gesetzlichen Unterhaltsbeträge mit dieser Quote.

Daraus ergibt sich für das 12-jährige Kind ein Unterhalt von

500/966 x 365 ,- Euro = 189,- Euro

für das 7-jährige Kind entsprechend

500/966 x 322,- Euro = 167,- Euro.





für das 3-jährige Kind

500/966 x 279,- Euro = 144,- Euro.

Zusammen also 499,- Euro Kindesunterhalt, genau der verbleibende Betrag.